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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach § 13 b Abs.2 Nr. 4 UStG:
Bei Bauleistungen von inländischen Unternehmen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er selbst Unternehmer ist, der Bauleistungen erbringt. Da wir Bauleister in diesem Sinne sind, können Sie hier unseren Nachweis über die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen downloaden!
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes:
Nach dem neuen Gesetzt ist jeder Unternehmer im Sinne des § 2 UstG, sofern er Auftraggeber einer Bauleistung ist, verpflichtet 15 % von der Gegenleistung abzuziehen und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Verpflichtung zum Steuerabzug durch den Auftraggeber der Bauleistungen entfäll allerdings dann, wenn das Bauunternehmen eine Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Unsere Freistellungsbescheinigung können Sie hier downloaden!